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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG
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1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag. Gemäß § 12 AÜG ist für jeden Auftrag zwischen Auftraggeber und LOGISTIC PEOPLE (Deutschland) GmbH sowie LOGISTIC PEOPLE (Süd) GmbH– im Folgenden “LOGISTIC PEOPLE” genannt – ein schriftlicher Vertrag zu schließen. Vertragsänderungen sowie Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. LOGISTIC PEOPLE hält sich an Angebote gebunden, wenn sie innerhalb von 4 Wochen ab Angebotsdatum angenommen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind, auch wenn LOGISTIC PEOPLE diesen Allgemeinen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht, nur dann wirksam, wenn LOGISTIC PEOPLE sich mit ihnen schriftlich einverstanden erklärt hat. Die in diesen Geschäftsbedingungen verwendeten männlichen Bezeichnungen dienen ausschließlich der besseren Lesbarkeit und gelten für beide Geschlechter.
2. Der von LOGISTIC PEOPLE überlassene Zeitarbeitnehmer hat in dem Unternehmen des Auftraggebers die vereinbarte Arbeitszeit einzuhalten. Er hat die ihm übertragene Arbeit unter Beachtung aller gültigen Vorschriften, insbesondere aller Bestimmungen über Sicherheit und Hygiene, auszuführen. Nach § 11 Abs. 6 AÜG obliegen dem Auftraggeber die sich aus dem Arbeitsschutzrecht ergebenden Pflichten.
3. Bei außergewöhnlichen Umständen kann LOGISTIC PEOPLE entweder die Überlassung von Zeitpersonal verschieben oder vom Auftrag ganz oder teilweise zurücktreten. Hierzu gehört jeder Umstand, der die Überlassung dauernd oder zeitweise erschwert oder unmöglich macht. Dies gilt jedoch nicht im Falle grob fahrlässiger Vertragsverletzungen durch LOGISTIC PEOPLE oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder durch einen der Erfüllungsgehilfen von LOGISTIC PEOPLE oder im Falle der durch LOGISTIC PEOPLE zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung. Soweit LOGISTIC PEOPLE jedoch berechtigt ist, die Überlassung von Zeitpersonal zu verschieben oder vom Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten, sind Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, aus welchem Rechtsgrunde auch immer, ausgeschlossen. Hat der Auftraggeber die Unmöglichkeit der Leistung zu vertreten, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei Verzögerungen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt anderer unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens von LOGISTIC PEOPLE liegen, wird LOGISTIC PEOPLE für die Zeit des Hindernisses von der Leistung freigestellt, soweit solche Hindernisse nachweislich den Einsatz von Zeitpersonal verhindern.
4. LOGISTIC PEOPLE und der überlassene Zeitarbeitnehmer sind zur Geheimhaltung aller Geschäftsangelegenheiten des Auftraggebers verpflichtet. LOGISTIC PEOPLE weist darauf hin, dass zur Verfügung gestellte personenbezogene Daten ausschließlich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung sowie zur Abwicklung zu Grunde liegender jeweiliger Verträge verarbeitet und genutzt werden dürfen. Der Auftraggeber informiert LOGISTIC PEOPLE bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen bezüglich der zur Verfügung gestellten Daten, insbesondere im Falle des Verlustes von Daten sowie unbefugten technischen Zugriffen oder Datendiebstahl.
5. Der überlassene Zeitarbeitnehmer ist durch LOGISTIC PEOPLE auf seine berufliche Eignung geprüft und einer bestimmten Entgeltgruppe nach BAP-DGB Tarifvertrag zugeordnet worden. Er wird dem Auftraggeber lediglich zur Ausführung der in Auftrag gegebenen Tätigkeit überlassen und darf daher nur diejenigen Geräte, Maschinen, Werkzeuge usw. verwenden oder bedienen, die zur Ausübung dieser Tätigkeit erforderlich sind.
6. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung darf der überlassene Zeitarbeitnehmer weder mit der Beförderung noch mit dem Umgang oder dem Inkasso von Geld und anderen Zahlungsmitteln beauftragt werden.
7. Die Tätigkeit des Zeitarbeitnehmers beim Auftraggeber unterliegt den für den Betrieb des Auftraggebers geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass alle am Beschäftigungsort des Zeitarbeitnehmers geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) eingehalten werden und Einrichtungen und Maßnahmen der Ersten Hilfe gewährleistet sind. Der Auftraggeber hat den Zeitarbeitnehmer über die bei den zu verrichtenden Tätigkeiten auftretenden arbeitsplatzspezifischen Gefahren sowie über die Maßnahmen zu deren Abwendung vor Beginn der Beschäftigung zu informieren. Soweit der Zeitarbeitnehmer bei der Tätigkeit im Betrieb des Auftraggebers chemischen, physikalischen oder biologischen Einwirkungen ausgesetzt ist oder gefährdende Tätigkeiten im Sinne der BGV A 4 ausübt, hat der Auftraggeber vor Beginn dieser Tätigkeit eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung durchzuführen. Im Falle eines Arbeitsunfalls hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen.
Preise, Zahlung8. Die Preise gelten, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, ohne Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Schichtarbeit, Arbeit an Sonn- und Feiertagen, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Stundenverrechnungssätze basieren auf der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses durch LOGISTIC PEOPLE durchgeführten Kalkulation entsprechend der geltenden tariflichen Arbeitsentgelte und unter der Annahme, dass der BAP-DGB Tarifvertrag zur Anwendung kommt. Aus diesem Grund behält sich LOGISTIC PEOPLE vor, die Stundenverrechnungssätze im Falle einer Tariferhöhung, bei der Einführung bzw. Veränderung gesetzlicher Mindestlöhne oder für den Fall, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Entlohnung der Zeitarbeitnehmer verändern, um die prozentuale Veränderung der Lohnkosten des Zeitarbeitnehmers zu erhöhen. Eine angemessene Erhöhung der Preise bleibt ebenfalls vorbehalten im Falle von Lohnnebenkostenerhöhungen und veränderten Marktsituationen. Die Erhöhung tritt zwei Wochen nach Zugang der Ankündigung einer Preiserhöhung in Kraft. Eine Ankündigung einer Preiserhöhung berechtigt den Auftraggeber, mit einer Frist von einer Woche ab Zugang der Ankündigung, den Auftrag zum Termin der Preiserhöhung zu kündigen. Zeitarbeitnehmer, die in den letzten 6 Monaten vor der Überlassung beim Auftraggeber oder einem Arbeitgeber, der mit dem Auftraggeber einen Konzern i. S .d. § 18 AktG bildet, beschäftigt waren, werden nur unter folgender Maßgabe überlassen: Im Falle der Nichtanwendbarkeit tariflicher Vorschriften auf Grund von § 3 Abs. 1 Nr. 3 letzter Satz AÜG verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung von den sich um die prozentuale Veränderung der Lohnkosten des Zeitarbeitnehmers erhöhten Stundenverrechnungssätzen ab Anspruchsberechtigung des Zeitarbeitnehmers. Die dahingehende Überprüfung obliegt dem Auftraggeber.
9. Die Vergütung des überlassenen Zeitarbeitnehmers erfolgt ausschließlich durch LOGISTIC PEOPLE. Der Zeitarbeitnehmer ist nicht berechtigt, Vorschüsse oder irgendwelche Zahlungen von Auftraggebern entgegenzunehmen.
10. Die Abrechnung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, wöchentlich. Rechnungen sind bei Fälligkeit netto Kasse zu begleichen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Zeitarbeitnehmer geführten Zeitnachweise zeitnah, spätestens jedoch am ersten Werktag der Folgewoche, am Monatsende bis zum ersten Werktag des Folgemonats und bei Einsatzende am auf den letzten Einsatztag folgenden Werktag unterschrieben (ggf. elektronisch bestätigt) an den Zeitarbeitnehmer oder an LOGISTIC PEOPLE auszuhändigen. Liegt bis zum jeweils darauf folgenden Tag kein durch den Auftraggeber bestätigter Zeitnachweis vor, erfolgt die Rechnungsstellung auf Basis des nicht bestätigten Zeitnachweises. Zeitnachweise gelten spätestens mit der Begleichung der Rechnung als bestätigt. Rechnungsreklamationen sind unverzüglich, spätestens 8 Werktage nach Zugang der Rechnung, mitzuteilen.
Zuschläge, Fahrtkosten, Auslösung11. Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung, den Zeitarbeitnehmer nur innerhalb der gesetzlich zulässigen Arbeitszeitgrenzen zu beschäftigen. Soweit eine längere Beschäftigungszeit nur mit Genehmigung der staatlichen Arbeitsschutzbehörden zulässig ist, hat der Auftraggeber eine solche Genehmigung zu erwirken und auf Verlangen vorzuzeigen. Basis für die Berechnung der nachstehenden Zuschläge ist die im Unternehmen des Auftraggebers geltende regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit. Für Überstunden, Schicht-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit gelten folgende Zuschläge:a) Überstunden Montag – Samstag 25 %b) Arbeitsstunden an Sonntagen 100 %c) Arbeitsstunden an Feiertagen 150 %d) Arbeitsstunden von 23.00 bis 06:00 Uhr (Nachtarbeit) 25 %e) Schichtzulagen und abweichende Zuschläge(a – d) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.Beim Zusammentreffen von Überstunden, Sonn- und Feiertagszuschlägen wird jeweils der höhere Zuschlag berechnet.
12. Liegt die Arbeitsstätte außerhalb des Stadtgebietes der beauftragten Niederlassung, so hat der Auftraggeber die Fahrtkosten des überlassenen Zeitarbeitnehmers für öffentliche Verkehrsmittel von der Stadtmitte bis zur Arbeitsstelle zu zahlen. In diesem Fall kann außerdem eine angemessene Auslösung vereinbart werden.
Gewährleistung und Haftung13. Im Hinblick darauf, dass der überlassene Zeitarbeitnehmer unter der Leitung und Aufsicht des Auftraggebers seine Tätigkeit ausübt, haftet LOGISTIC PEOPLE nicht für die Ausführung dieser Arbeiten und nicht für Schäden, die der Zeitarbeitnehmer in Ausübung oder anlässlich seiner Tätigkeit verursacht. Der Auftraggeber stellt LOGISTIC PEOPLE von allen Ansprüchen frei, die Dritte im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der dem Zeitarbeitnehmer übertragenen Tätigkeiten erheben. Die Haftung von LOGISTIC PEOPLE für die sorgfältige Auswahl der überlassenen Zeitarbeitnehmer bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt. Die Haftung für ein Auswahlverschulden ist entsprechend des bestehenden Versicherungsschutzes auf insgesamt 5.000.000,-- € beschränkt. Kommt es krankheitsbedingt oder durch einen nicht vorhersehbaren und nicht von LOGISTIC PEOPLE zu vertretenden Umstand zu einem Ausfall eines Zeitarbeitnehmers, bemüht sich LOGISTIC PEOPLE um Ersatzgestellung. Die Geltendmachung von Schadenersatz ist in diesem Fall ausgeschlossen.
14. Im Falle der Überlassung ausländischer Zeitarbeitnehmer sichert LOGISTIC PEOPLE zu, dass die notwendigen Arbeitserlaubnispapiere vorliegen. Der Auftraggeber verpflichtet sich jedoch, etwaige Einschränkungen der Arbeitserlaubnis hinsichtlich der Branche oder des Arbeitsortes einzuhalten. Im Falle von Verstößen gegen die genannten Einschränkungen stellt der Auftraggeber LOGISTIC PEOPLE von Ansprüchen der Arbeitsbehörde frei.
15. Falls dem Auftraggeber die Leistungen eines durch LOGISTIC PEOPLE überlassenen Zeitarbeitnehmers nicht ausreichend erscheinen und er LOGISTIC PEOPLE innerhalb der ersten vier Stunden nach Dienstantritt davon verständigt, wird LOGISTIC PEOPLE ihm im Rahmen der Möglichkeiten eine Ersatzkraft zur Verfügung stellen. Diese vier Stunden werden dem Auftraggeber dann nicht berechnet. Darüber hinaus haben beide Parteien das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einer Woche zum nächsten Wochenende zu kündigen. In diesem Falle sind die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zu vergüten.
16. LOGISTIC PEOPLE ist berechtigt, auch während der vereinbarten Einsatzdauer, Zeitarbeitnehmer unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen abzuberufen. Sie hat die abberufenen Zeitarbeitnehmer allerdings durch andere, in gleicher Weise geeignete Zeitarbeitnehmer zu ersetzen. Jede Partei ist zur Kündigung der Überlassungsverträge mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn die andere Partei ihre Zahlungen einstellt, ein Insolvenzverfahren über ihr Vermögen, ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren oder ein vergleichbares Insolvenzverfahren eingeleitet wird bzw. wenn die andere Partei wiederholt wesentlichen Verpflichtungen dieses Vertrages nicht nachkommt.
Übernahme von überlassenen Arbeitnehmern17. LOGISTIC PEOPLE ist gleichzeitig als Personalvermittler tätig. Beendet ein überlassener Zeitarbeitnehmer von LOGISTIC PEOPLE das Arbeitsverhältnis mit LOGISTIC PEOPLE oder endet dieses aufgrund einer Befristung und wird im Laufe der folgenden sechs Monate ein Beschäftigungsverhältnis mit dem Auftraggeber oder einem mit diesem wirtschaftlich oder rechtlich verbundenen Unternehmen begründet, so gehen beide Seiten einvernehmlich davon aus, dass dieses neue Arbeitsverhältnis durch Vermittlung bzw. Nachweis von LOGISTIC PEOPLE entstanden ist. Dies gilt auch in dem Fall, dass der Zeitarbeitnehmer nur beim Auftraggeber vorgestellt wurde, dann aber nicht überlassen wurde, sowie in dem Fall, dass der Zeitarbeitnehmer/Kandidat in einer anderen als der zunächst vorgesehenen Position beschäftigt wird. Demgemäß verpflichtet sich der Auftraggeber in einem solchen Fall zur Zahlung eines Vermittlungs- bzw. Nachweishonorars gemäß
den aktuellen Honorarkonditionen für Personalvermittlungen (siehe dort Ziff. 4.). Der Auftraggeber ist verpflichtet, LOGISTIC PEOPLE unmittelbar nach Vertragsabschluss unaufgefordert den Teil des mit dem Arbeitnehmer abgeschlossenen Vertrages in Kopie zu übersenden, in dem die Gehaltsbestandteile aufgelistet und durch die entsprechenden Unterschriften bestätigt sind.
Gerichtsstand18. Gerichtsstand – auch im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozess – ist Hamburg. LOGISTIC PEOPLE ist im Besitz der unbefristeten Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit, erteilt durch das Landesarbeitsamt Hessen, Frankfurt a. M. bzw. des Landesarbeitsamtes Bayern, Nürnberg nach §§ 1, 2 Abs. 5 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Informationen gem. Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) vom 17.05.2010