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aktuelle-honorarkonditionen-zum-dienstleistungsangebot-von-logistic-people Aktuelle Honorarkonditionen zum Dienstleistungsangebot von LOGISTIC PEOPLE

Aktuelle Honorarkonditionen zum Dienstleistungsangebot von LOGISTIC PEOPLE

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Aktuelle Honorarkonditionen zum Dienstleistungsangebot von LOGISTIC PEOPLE

Hinweis:Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich unddivers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.(Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)Die Honorarzahlung an die LOGISTIC PEOPLE (Deutschland) GmbH erfolgt nur bei erfolgreicher Personalvermittlung undwird mit der Vertragsunterzeichnung durch den Kandidaten beim Auftraggeber fällig. Es werden keine administrativenGebühren oder Vorauszahlungen von unserer Seite verlangt. Die Rechnung ist sofort zu bezahlen.Der Auftraggeber hat bei Auftragserteilung ein Honorarwahlrecht. Soweit zum Zeitpunkt der Auftragserteilung kein Wahlrecht (Variante 1 mit Beschäftigungsgarantie oder Variante 2 ohne Beschäftigungsgarantie) ausgeübt wurde, gilt die Honorarvariante 1 als vereinbart. Das Honorarwahlrecht kann formlos per E-Mail / Fax oder jedweder anderen Schriftformangezeigt werden. Mündliche Absprachen sind ausdrücklich ausgeschlossen, um spätere Streitigkeiten auszuschließen.Basis unseres Honorars ist dabei das kommende Jahreseinkommen inklusive aller Sonderzahlungen wie z.B. UrlaubsundWeihnachtsgeld, Tantiemen/Provisionen (zu erwartender Durchschnittswert), geldwerte Vorteile (Firmenwagen (gem.1% Regelung)), betriebliche Altersvorsorge oder eine Bezuschussung eines Tickets für den ÖPNV.Das Zahlungsziel lautet sofort rein netto Kasse.Variante 1.Für die Personalvermittlung wird ein Honorar i.H.v. 27% des späteren Jahreseinkommens zzgl. 19% Mehrwertsteuer berechnet.• Erste Rate bei Vertragsabschluss und -unterschrift in Höhe von 50% des Honorars, demnach 13,5%.• Zweite Rate, wiederum 13,5%, nach drei Monaten Beschäftigung des Kandidaten,entspricht 50% des Honorars.Unsere Garantien bei Honorarvariante 1.Sollte der zukünftige, durch LOGISTIC PEOPLE vermittelte Mitarbeiter das Unternehmen innerhalb von drei Monaten wegenfachlicher oder charakterlicher Mängel auf Verlangen des Arbeitgebers wieder verlassen müssen, oder aber der Mitarbeiteroder durch eigene Kündigung innerhalb der ersten drei Monate verlassen, wird die zweite Rate des Gesamthonorarsgutgeschrieben. Eine Rückzahlung des zuvor fälligen ersten Honorarteils in Höhe von 13,5% wird ausgeschlossen.Variante 2.Für die Personalvermittlung wird ein Honorar i.H.v. 22% des späteren Jahreseinkommens zzgl. 19% Mehrwertsteuer berechnet.• Volle Provision bei Vertragsabschluss und -unterschrift in Höhe von 100% des Honorars• Kein ProvisionssplittingUnsere Garantien für beide vormals genannten VariantenSollte der zukünftige, durch LOGISTIC PEOPLE vermittelte Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis nicht antreten oder durch eigeneKündigung vor Dienstbeginn kündigen, wird das Gesamthonorar gutgeschrieben und wird nicht mehr fällig. WeitereBeschäftigungsgarantien über den Fall des Nichtantritts hinaus sind ausgeschlossen.Zur Aufnahme der kostenfreien Ersatzsuche ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet.Der Garantieanspruch wird von LOGISTIC PEOPLE nur dann gewährleistet, wenn sich der Auftraggeber regelmäßig mitLOGISTIC PEOPLE über die Entwicklung des neuen Personals austauscht und den Garantieanspruch innerhalb von einerWoche nach der Kündigung bzw. bei Nichtantritt bei LOGISTIC PEOPLE anmeldet. Eine Kündigung des Vertrags, die vomArbeitgeber aus betriebswirtschaftlichen Gründen ausgesprochen wird, ist kein Garantiefall. Ebenso von der Garantieausgeschlossen ist eine Aufhebung oder Beendigung des Vertrages aus Krankheitsgründen.Weitere generelle Vereinbarungen:Der Auftraggeber verpflichtet sich, LOGISTIC PEOPLE unverzüglich spätestens jedoch drei Tage nach einer Profilvorstellungdarüber zu informieren, ob ein von LOGISTIC PEOPLE vorgeschlagenes Bewerberprofil sich selbst beworben oderbereits von einem anderen Personaldienstleister vorgeschlagen wurde. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf initiativeProfilvorstellungen außerhalb erteilter Mandate, soweit es sich um Profilvorstellungen auf öffentlich ausgeschriebeneStellen des Kunden handelt. Das Gleiche gilt, wenn die Besetzung des Arbeitsplatzes hinfällig geworden ist oder derArbeitsplatz anderweitig besetzt werden soll.Berechnung zusätzlicher AuslagenFolgende Auslagen werden zusätzlich nach Aufwand berechnet:• Reisen des Auftragnehmers erfolgen nur aufgrund vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber. Abrechnung derReisekosten auf Basis und gegen Vorlage der Belege.• Die Reisekosten der Bewerber werden nur nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber erstattet. Der Erstattungsbetragrichtet sich nach der aktuellen Reiserichtlinie des Auftraggebers, schlechterdings nach den gesetzlichenRegelungen.• Anzeigen in Printmedien, wie DVZ oder in anderen Printmedien. Diese werden allerdings nur in Abstimmung mit demAuftraggeber vorgenommen.3. Personalvermittlung während der Laufzeit eines ArbeitnehmerüberlassungsvertragesFür einen Vermittlungsauftrag, der zunächst über Arbeitnehmerüberlassung beginnt und eine Übernahme in ein ArbeitsoderDienstverhältnis zur Folge hat, beträgt das Honorar 27% des Jahreseinkommens. Mit voranschreitender Dauer derArbeitnehmerüberlassung gewährt LOGISTIC PEOPLE gesonderte Konditionen, die sich wie folgt aufgliedern. Bei Übernahmedes Mitarbeiters innerhalb• der ersten zwei Monate 27% des Jahreseinkommens• des dritten Monats 20% des Jahreseinkommens• des vierten Monats 17,5% des Jahreseinkommens• des fünften Monats 15% des Jahreseinkommens• des sechsten Monats 12,5% des Jahreseinkommens (entspricht 50% Rabatt)• des siebenten Monats 7,5% des Jahreseinkommens• des achten Monats 5% des Jahreseinkommens• des neunten Monats 2,5% des JahreseinkommensAb dem vollendeten neunten Monat fällt kein Vermittlungshonorar mehr an. Als Übernahme gilt der Zeitpunkt, ab demdas neue Vertragsverhältnis beginnt.4. Personalvermittlung im Anschluss an einen ArbeitnehmerüberlassungsvertragBeendet ein zunächst überlassener Leiharbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit LOGISTIC PEOPLE oder endet diesesArbeitsverhältnis aufgrund einer Befristung und wird im Laufe der folgenden sechs Monate ein Beschäftigungsverhältnismit dem Auftraggeber oder einem mit diesem wirtschaftlich oder rechtlich verbundenen Unternehmen begründet,so gehen beide Seiten einvernehmlich davon aus, dass dieses neue Beschäftigungsverhältnis durch Vermittlung bzw.Nachweis von LOGISTIC PEOPLE entstanden ist. Dies gilt auch in dem Fall, dass der/die Leiharbeitnehmer/-in nur beimAuftraggeber vorgestellt wurde, dann aber nicht überlassen wurde, sowie in dem Fall, dass der Leiharbeitnehmer in eineranderen als der zunächst vorgesehenen Position beschäftigt wird.In einem solchen Fall gilt ein Honorar von 27% des Jahreseinkommens als vereinbart.Je nach voran gegangener Dauer der Arbeitnehmerüberlassung gewährt LOGISTIC PEOPLE gesonderte Konditionen, diesich wie folgt aufgliedern. Bei Übernahme des Mitarbeiters• nach zwei Monaten Überlassung 27% des Jahreseinkommens• nach drei Monaten Überlassung 20% des Jahreseinkommens• nach vier Monaten Überlassung 17,5% des Jahreseinkommens• nach fünf Monaten Überlassung 15% des Jahreseinkommens• nach sechs Monaten Überlassung 12,5% des Jahreseinkommens (entspricht 50% Rabatt)• nach sieben Monaten Überlassung 7,5% des Jahreseinkommens• nach acht Monaten Überlassung 5% des Jahreseinkommens• nach neun Monaten Überlassung 2,5% des JahreseinkommensAb dem vollendeten 9. Monat vorausgehender Arbeitnehmerüberlassung fällt kein Vermittlungshonorar mehr an.5. Alle genannten Honorarsätze gelten für Personalvermittlungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Das Honorarfür Personalvermittlungen in das inner- und außereuropäische Ausland bedarf der vorherigen Absprache.6. Im Übrigen gelten ausschließlich die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LOGISTIC PEOPLE, die auf derHomepage jederzeit abrufbar sind und auf Wunsch gerne übersandt werden.