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Kundenfeedback der AMI – AIR MENZIES INTERNATIONAL – Wir bedanken uns

Hallo LOGISTIC PEOPLE,

Ich bin in den letzten Monaten mal von Ihnen betreut worden, als ich noch auf der Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung war. Auf Grund dieser Erfahrung habe ich in meiner jetzigen Rolle gerne die Leistungen von Logistic People in Anspruch genommen bei der Besetzung von offenen Stellen. Ihre PersonalberaterIn haben hierbei einen herausragenden Job gemacht und wir konnten trotz schwierigster Bedingungen im Markt meine 2 offenen Stellen schnell besetzen.

Also hiermit ein ganz dickes Lob an Ihr Team. Ich werde mich wieder bei LOGISTIC PEOPLE melden, wenn ich die nächsten Stellen zu besetzen habe.

Ich wünsche ein Frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins Neue Jahr!

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Haupt
Operations Manager Germany | AMI | Germany
Frankfurt Branch | Farmstrasse118 | 64546 Moerfelden-Walldorf

www.airmenzies.com

Air Menzies International Germany GmbH c/o Bird & Bird LLP | Carl-Theodor-Str. 6 | 40213 Düsseldorf
Register Court Duesseldorf | HRB 95073 | Managing Directors Jonathan Clark | Pieter Tjalling Boonstra


AMI Germany is working based on ADSP.

Haben Sie 20 Minuten Zeit für mehr Zeit?

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­ Zeit lässt sich bekanntlich nicht dehnen. Und wie oft haben Sie sich dennoch eine Möglichkeit gewünscht, um mehr Zeit zu haben bzw. mehr Ziele zu erreichen? Gerade zum Jahreswechsel beschäftigen sich viele mit den Zielen aus dem vergangenen und für das kommende Jahr.

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Wir von LOGISTIC PEOPLE wollen uns ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2019 bedanken. Wir freuen uns auf weitere gemeinsame Projekte in 2020. Auß erdem wünschen wir Ihnen einen guten Start in das neue Jahr, viel Erfolg, Freude – und vor allem: mehr Zeit.

Neben Dank haben wir auch ein kleines Geschenk – im übertragenen Sinne eine kleine Zeitmaschine für den, der es erlernt: das Zeitmanagement! Entdecken Sie unseren kostenlosen Online-Kurs. Er hilft Ihnen durch gute Zeitplanung dabei, das zu erreichen, was Ihnen wichtig ist:

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Wichtige Ziele erreichen
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Zu wenig Zeit für Weiterbildung?​​​​​​

Keine Sorge, da Zeit hier das zentrale Thema ist, kostet auch unser Online-Kurs Sie wenig Zeit und Aufwand. Er ist …

  • ein Online-Kurs zur Selbstumsetzung,
  • in ca. 20 Minuten von überall aus gelesen und
  • aufgebaut wie ein Rezept; zur direkten Umsetzung in die Praxis.
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Zeit gewinnen in 2020
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Was ist wirkungsvolles Zeitmanagement?

Das Ziel von Zeitmanagement ist es nicht, einfach noch mehr Dinge in der gleichen Zeit zu erledigen. Ganz im Gegenteil! Indem Sie sich mehr auf das Wesentliche konzentrieren, lernen Sie, stattdessen die richtigen und wichtigen Dinge zu tun.

Der Online-Kurs basiert auf dem Buch „ 30 Minuten Zeitmanagement“ von Lothar Seiwert. Er ist absoluter Experte im Zeitmanagement und zeigt Ihnen, wie Sie …

  • Zeitfresser identizieren und eliminieren.
  • motivierende Ziele setzen.
  • Ihre Zeit realistisch planen.
  • Prioritäten richtig setzen.
  • Rücksicht auf Ihre individuellen Bedürfnisse nehmen.
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Wichtige Ziele erreichen
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Falls Sie Fragen oder andere Anliegen haben, melden Sie sich gerne bei uns. Wir freuen uns auf Sie.

Herzlichst
Ihr Team von LOGISTIC PEOPLE

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PS: Noch mehr Weiterbildung gesucht?
Besuchen Sie unsere Weiterbildungsakademie!

Logistic Career Institute GmbH

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Weihnachtsgrüße & Video

„Je mehr Freude wir anderen Menschen mit unseren Worten und Taten machen, desto mehr Freude kehrt in unser eigenes Herz zurück.“ – Deutsche Weisheit

Das Team von  LOGISTIC PEOPLE bedankt sich herzlich für ein gutes Miteinander, für das entgegengebrachte Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest, viel Glück, Gesundheit und Erfolg im neuen Jahr.

Ihr Team von LOGISTIC PEOPLE

 

Fachkräfte für die Zukunft: 5 Wege für Ihr erfolgreiches Azubi-Recruiting

Schlagzeilen über den aktuellen und zukünftigen Fachkräftemangel beherrschen die Wirtschaftsnachrichten und auf dem Arbeitsmarkt ist der Mangel in vielen Bereichen bereits eklatant. Und das nicht nur bei Computerspezialisten, Lehrern oder Pflegekräften, sondern auch für die Logistikbranche wird es spürbar schwieriger, die passenden Mitarbeiter zu finden.

Was schützt Unternehmen am besten vor Fachkräftemangel? Die Ausbildung von eigenen Fachkräften!

Der Wert der unternehmensinternen Ausbildung für den Personalbedarf der Zukunft ist unbestreitbar. Doch auch und gerade die Rekrutierung von Auszubildenden ist in den vergangenen Jahren immer schwieriger geworden. Während ein Teil der Schulabsolventen mangelhafte Kenntnisse aufweist, entscheiden sich von den gut qualifizierten Schulabgängern immer weniger für eine Ausbildung. Der Trend zum Studium unter Abiturienten scheint ungebrochen.

Die Folge: Jeder dritte Betrieb in Deutschland hat noch offene Ausbildungsplätze, 200.000 Stellen waren zum Beginn des Ausbildungsjahres 2019 unbesetzt. Dies trifft auch die Logistikbranche hart. Neue Wege in der Rekrutierung von Auszubildenden sind daher gefragt.

So machen Sie Ihr Azubi-Recruiting zukunftsfest

1. Imagearbeit
Das Recruiting von Auszubildenden ist keine zeitlich begrenzte Phase einmal im Jahr. Vielmehr muss es ein andauernder Prozess sein, der stetig die Attraktivität des Ausbildungsberufes und speziell von Ihrem Unternehmen als Ausbilder steigert. Laufende Imagearbeit ist gefragt, wie z.B. durch
• Kooperationen mit Schulen zu Logistikprojekten
• Girl‘s & Boy‘s Days
• Betreuung von Schülerpraktika
• Ferienjobs für Schüler
• Kontaktpflege mit ehemaligen Praktikanten
• Jobmessen

2. Neue Kommunikationswege nutzen
In Artikeln und Ratgebern wird oft die Nutzung von Social Media für die Ansprache von jugendlichen Bewerbern empfohlen. Dort tummeln sich schließlich die Jugendlichen mit ihren Smartphones und sind vermeintlich direkt zu erreichen.

Ist also Social Media das Allheilmittel?

Tatsächlich sollte Social Media im Recruiting nur mit Augenmaß genutzt werden.

Ein Beispiel für die Nutzung von Social Media im Recruiting ist Instagram, das aktuell bei Jugendlichen sehr beliebt ist. Mit einem Unternehmensprofil zum Thema Ausbildung können Sie Ihre Zielgruppe mit interessanten Inhalten direkt ansprechen und in den Austausch „auf Augenhöhe“ treten. Im Idealfall kann das Profil sogar von Ihren aktuellen Azubis gestaltet werden für eine noch authentischere Ansprache. Auch Werbung (sponsored posts) oder Gewinnspiele können auf Instagram effektiv sein.

Für das Azubi-Recruiting spannend ist aktuell auch die App Jodel. Jodel war anfangs im Wesentlichen auf Studierende ausgerichtet, aber mittlerweile nutzen immer mehr Schüler und Young Professionals die App, in der auch Werbung durch Unternehmen geschaltet werden kann.

Aber Vorsicht beim Thema Social Media Recruiting: Studien haben gezeigt, dass es oft von Jugendlichen nicht gewünscht oder sogar negativ wahrgenommen wird, wenn Unternehmen „ihre“ Jugend-Kanäle von Tiktok bis zu Snapchat nutzen, um Unternehmensinhalte zu platzieren. Auch die Nutzung von WhatsApp wird als eher unseriös empfunden. (Quelle: Studie „Azubi-Recruiting Trends 2019“, u-form Testsysteme)

Man sollte im Recruiting die aktuellen Trends kennen, um zielgruppengerecht zu agieren. Aber nicht jedes vermeintlich „angesagte“ Tool ist sinnvoll und angemessen. Für Ausbildungsplatzsuchende spielt nach wie vor die Suche über Google, aber auch über Seiten der Arbeitsagentur oder über Online-Ausbildungsbörsen (z.B. ausbildung.de) eine viel wichtigere Rolle.

Wichtig: Achten Sie in jedem Fall auf ein responsives Design und gute mobile Nutzerführung Ihrer Website!

3. Anreize & Benefits:
Ein plakatives und damit öffentlichkeitswirksames Tool, um potentielle Azubis für eine Ausbildung zu begeistern, sind besondere Anreize oder Benefits, die immer mehr Unternehmen anbieten. Das Angebot eines gratis Tablet, das einige Firmen machen, mag da eher an die Lockangebote beim Abschluss eines Handyvertrages erinnern und wirkt nicht unbedingt angemessen. Dagegen sind Angebote, die mit einem berufsbezogenen Nutzen verbunden sind, tatsächlich sehr wirkungsvoll, wie Auslandsaufenthalte während der Ausbildung oder Übernahmezusagen. Dies kann durchaus den entscheidenden Unterschied zwischen Ihrem Angebot und dem der Wettbewerber machen. Auch eine höhere Ausbildungsvergütung kann hier interessant sein.

Ein cleveres Beispiel für einen besonderen Benefit ist die Azubi WG der Firma Sovereign Speed, in der Azubis gemeinsam in einem vom Unternehmen gestellten Haus wohnen können. Dies eröffnet nicht nur tolle Möglichkeiten, weiter entfernt wohnende Bewerber für die Ausbildung zu begeistern, sondern vermittelt mit der Bezeichnung „Azubi WG“ auch gleichzeitig ein cooles Image. (Quelle https://www.verkehrsrundschau.de/nachrichten/ausbildung-sovereign-eroeffnet-eigene-azubi-wg-2482062.html)

4. Aufwertung der Ausbildung:
Dem Trend, dass immer mehr Abiturienten sich für ein Studium entscheiden, können Sie mit neuen und aufgewerteten Ausbildungsgängen begegnen. Damit können Sie auch hochqualifizierte Abiturienten, die sich eigentlich eher für ein Studium interessieren, für eine Ausbildung in Ihrem Unternehmen begeistern.

Duale Studiengänge verbinden den Anspruch eines (meist betriebswirtschaftlich orientieren) Studiums mit den spannenden Erfahrungen aus der Unternehmenspraxis. Das duale Studium wird dabei in Kooperation mit Wirtschafts- oder Berufsakademien angeboten und die Plätze sind bei Abiturienten in der Regel sehr begehrt. Mit weiterführenden Angeboten wie Karriereplanung oder berufsbegleitenden Masterstudiengängen können die Absolventen langfristig an die Firma gebunden werden.

5. Empfehlungsmarketing
Neben neuen Wegen im Azubi-Recruiting darf ein Klassiker nicht vernachlässigt werden: Beim Empfehlungsmarketing handelt es sich um das wirkungsvollste Tool im Recruiting überhaupt. Etwa ein Drittel aller Einstellungen geht auf Empfehlungen zurück, Tendenz weiter steigend. Mitarbeiter, die über Empfehlungen ins Unternehmen kommen, sind zufriedener, bringen mehr Leistung und bleiben auch länger im Unternehmen.
Nichts ist für Bewerber so authentisch wie positive Erfahrungen von Verwandten oder Freunden. Dieses Potential gilt es zu nutzen.
In einigen Unternehmen gibt es bereits Programme für Empfehlungsmarketing („Mitarbeiter werben Mitarbeiter“), die Mitarbeiter für die erfolgreiche Vermittlung von Bewerbern mit Prämien belohnen. Oft fehlt in den Programmen aber die Vermittlung von Auszubildenden, dies gilt es unbedingt zu ergänzen. Außerdem reicht es nicht, ein Empfehlungsmarketing-Programm einmalig aufzusetzen. Vielmehr ist es wichtig, dieses intern laufend zu kommunizieren und um Unterstützung zu bitten.

Die Zukunft des Azubi-Recruiting: Quo vadis?

Früher mussten Unternehmen vergleichsweise wenig Aufwand betreiben, um viele Bewerbungen für Ausbildungsplätze zu bekommen. Dies hat sich um 180° gedreht. Heute sind es die Unternehmen, die sich bei den angehenden Auszubildenden regelrecht bewerben und die begehrten Kandidat können sich ihr Ausbildungsunternehmen aus vielen Angeboten aussuchen.

Je weiter der Azubi-Mangel voranschreitet, desto wichtiger ist es, im Recruiting breit aufgestellt zu sein und verschiedene Wege zu nutzen. So lassen sich möglichst viele potentielle Bewerber ansprechen. Die fortschreitende Digitalisierung wird dabei eine immer stärkere Rolle spielen und neue Chancen und Wege eröffnen, die es zu nutzen gilt.

Wir sind gespannt auf Ihre Erfahrungen: Welche Möglichkeiten im Azubi-Recruiting nutzen Sie aktuell im Unternehmen? Und womit haben Sie besonders gute Erfolge erzielt?

Interview mit den Geschäftsführern von LOGISTIC PEOPLE – Olaf Sobotzke & Jasmina Jansen

Wer ist LOGISTIC PEOPLE und was unterscheidet Sie von anderen Personaldienstleistern?
OS: Vielen ist schon der Unterschied zwischen Zeitarbeit, Personaldienstleistung, Personalberatung und Headhunting nicht klar. Im Grunde bewegen wir uns zwischen der Personalberatung und Vermittlung. In Teilen bieten wir unseren Kandidaten unsere Leistung auch im Rahmen der Projektüberlassung an.
JJ: Was wir niemals tun ist das, was man allgemein als Zeitarbeit kennt, sprich einen Mitarbeiter von A nach B nach C zu disponieren und all das innerhalb von sechs Wochen. Und da haben wir es auch schon, eines die wesentlichen Merkmale und Unterschiede. Personalberater sind keine Personaldisponenten, wenn Ihnen also Dienstleister begegnen die den Begriff “Disponent” verwenden, können Sie davon ausgehen, dass Sie “disponiert” werden – eben genau dieses tun wir nicht. Bei uns findet die Überlassung mit dem Ziel der späteren Festanstellung statt
OS: Einer der größten Unterschiede ist jedoch, allem voran unsere Spezialisierung.
JJ: Während 90% aller anderen Dienstleister am Markt Generalisten sind, ist es bei uns so, dass wir uns ausschließlich im logistischen Sektor bewegen.
OS: Selbst unsere eigenen rund 35 festangestellten Personalberater, bringen eine logistische Vergangenheit aus Transport, Spedition, KEP und Logistik mit. Wir gehören zur Logistik wie Europaletten und 20 Fuß Container…
JJ: Richtig, ein weiterer Punkt, der uns von anderen abgrenzt, ist die Konzentration auf die Vermittlung von Fach- und Führungskräften und schlussendlich wir selbst.
OS: Auch nach 21 Jahren LOGISTIC PEOPLE prägt uns immer noch der Pionier- und Gründergeist den einst Karl-Heinz Geier 1997 schon mit den Namen “LOGISTIC PEOPLE” definiert hat.
JJ: Was draufsteht – ist auch drin. Unsere Leidenschaft und Engagement gelten den Menschen der Logistik. Wir lieben was wir tun und sind deshalb erfolgreich.
OS: Während der Markt in der Arbeitnehmerüberlassung durch die geänderte Gesetzgebung rückläufig ist, wachsen wir, da wir uns seit jeher auf die Vermittlung konzentriert haben. Bei uns finden junge Akademiker, Spediteure und Logistiker jeder Couleur ihre neue berufliche Perspektive.

Worauf sind Sie besonders stolz?
OS: Da gibt es eine Menge, insbesondere jedoch, dass wir anders sind als andere. Bei uns ist es zum Beispiel Usus, dass wir Bewerbern, schnelles Feedback geben.
JJ: Ja, das stimmt. Die Bearbeitung der Bewerbung und Einladung zum persönlichen Gespräch, erfolgt i.d.R.am Eingangstag.
OS: Gerne erwähne ich unser Netzwerk, von dem ich begeistert bin.
Wir pflegen Kontakt zu allen Personalentscheidern, regional, national und international.
Unsere Berater sind da wo die Personalentscheidung getroffen wird.
JJ: Wir sind fair und transparent, das fängt bei unseren Honorarmodellen an und setzt sich in Equal Pay Löhnen fort. Und nicht zu vergessen unsere IT, unser Steckenpferd.
OS: Unsere IT leistet wirklich Großes, das ist Personalarbeit 4.0, künstliche Intelligenz und der Mensch gepaart zu einer perfekten Symbiose.
JJ: Unsere IT ist mittlerweile so ausgereift, dass wir sogar eine Tochtergesellschaft gemeinsam mit einem namenhaften IT-Unternehmen für den Vertrieb gegründet haben. HR SHARED Service ist eine 100%ige Tochter der LPD und unsere Software ist eines der Hauptprodukte.

Worauf sollten Bewerber bei der Zusammenarbeit mit Personalberatungen achten?
OS: Leider wissen wir, dass viele unserer Marktbegleiter Bewerberdaten sammeln, um erst danach auf Kundensuche zu gehen. Um es noch deutlicher zu machen: die Stellenausschreibungen sind nicht echt.
JJ: Wir haben leider auch oft genug mitbekommen, dass viele andere Personaldienstleister keinen gesteigerten Wert auf Datenschutz legen und Bewerber über den Markt “jagen”, da sie gar kein passendes Mandat vorliegen haben.
OS: Bei uns ist es grundsätzlich anders, Datenschutz ist unser höchstes Gut und wird von jedem einzelnen Personalberater gelebt.
JJ: Unsere Kandidaten wissen immer bei welchen Unternehmen wir sie vorgestellt haben.

Warum sollte ein Logistiker sich unbedingt von Ihnen beraten lassen?
JJ: Wir wissen was wir tun und kennen den Markt wie kein anderer.
OS: Gegenfrage – Gehen Sie nicht auch zu dem Autohändler, bei dem Sie die größte Auswahl finden? LOGISTIC PEOPLE betreibt nachweislich die größte logistische Stellenbörse und hat ständig mehr als 1.500 Kundenmandate.
JJ: In den letzten Jahrzehnten konnten wir tausenden Logistikern zu einer neuen Herausforderung verhelfen. Wir sind echte Experten und können jeden passend beraten.

Wie helfen Sie konkret Bewerbern bei der Suche nach einer neuen Herausforderung?
OS: Als erstes einmal, Orientierung. Wir analysieren im persönlichen Gespräch Ziele, Wünsche, Möglichkeiten und spiegeln diese mit den realen Marktgegebenheiten. Dabei haben wir stets alle Karrierechancen und Optionen im Blick.
JJ: Start up, Mittelstand, Konzernspediteur – wir zeigen wer zu wem passt. Neben unserer Erfahrung greifen wir an dieser Stelle auf computergestützte Analysen zurück. Und das nicht nur in der Welt der Spedition und KEP Branche, sondern auch in Industrie und Handel.
OS: Um den ganzen Markt im Blick zu behalten, analysieren wir ständig bis zu 2,5 Millionen Internetseiten und deren Jobofferten in der Logistik. Wir kennen nahezu jede Vakanz und das Unternehmen dahinter.
JJ: Manchmal ist es noch viel einfacher… Nach einem abgeschlossenen Profiling können unsere Mandanten auf Wunsch des Kandidaten dieses Profil aktiv unter logistic-people.de inkognito einsehen.
Es gibt eine Vielzahl von Anbietern im Internet, die alleine diese Leistung für den Bewerber kostenpflichtig gestalten. Bei uns ist selbstverständlich Beratung und Vermittlung kostenfrei für den Bewerber.

Wie verhelfen Sie zum nächsten Karrieresprung?
OS: Wissen ist Macht – wir wissen welches Unternehmen grade die steilste Entwicklungskurven nimmt und daher gerne auch auf logistische Akademiker zurückgreifen möchten.
JJ: Meldet sich ein junger Akademiker bei uns, der bereits erste berufliche Erfahrung sammeln konnte und nun den nächsten “Schritt” machen möchte, so kennen wir die Unternehmen, die diese Entwicklungsoptionen anbieten.
OS: Wir kennen das Entwicklungspotential hinter dem Jobtitel. Wir können so zielgerichtet matchen und vermitteln.
JJ: Auch hier zeigen wir den Kandidaten zunächst auf, was möglich ist. Wir erzählen keine Märchen oder machen große Versprechungen einer steilen Karriere, wenn sie nicht wirklich geboten wird. Ehrlichkeit kann manchmal hart sein, wir geben unseren Kandidaten ehrliches und echtes Feedback, abgeglichen mit den derzeitigen, sich im stetigen Wandeln befindenden, Marktgegebenheiten und Anforderungen der Unternehmen, so dass wir mitunter leider auch manchmal Illusionen zerstören.
OS: Ein heutiges nein, ein heutiges vielleicht, kann daher morgen schon ein ja sein.

Wie sieht die Zukunft von LOGISTIC PEOPLE aus?
JJ: Rosig. Wie schon erwähnt, wachsen wir gegen den Trend, was im Wesentlichen an der Konzentration und Spezialisierung liegt.
OS: Genau… bei zehn Standorten und drei internationalen Standorten soll nicht Schluss sein.
In den letzten Jahren hat die Nachfrage gerade auch aus dem europäischen Umfeld erheblich zugenommen. Unserer Philosophie folgend, wollen wir die in Deutschland bereits vorhandene Nähe und Regionalität mit einem starken Partnernetzwerk auch in Europa und den Rest der Welt umsetzen.
JJ: So wird ein nächster Schritt die Vergabe der ersten Franchise-Lizenz in der 21jähringen Geschäftsgeschichte sein. Anfang 2020 wird es das erste LOGISTIC PEOPLE Büro in Österreich geben.
OS: Wir befinden uns derzeit mit verschiedenen Interessenten im Dialog über die Vergabe weiterer Lizenzen, auch in Deutschland.
JJ: Bei unserer Expansion werden wir stets uns selbst treu bleiben und ausschließlich Partner auswählen, welche über einen logistischen Background verfügen.

Was ist Ihre Botschaft an potentielle Bewerber?
OS: Bewerben Sie sich bei uns, wenn Sie Ihre Zukunft in der Logistik sehen.

Neuer Standort in Wiesbaden – Logistic People wird Franchise-Geber

Hamburg/Wiesbaden, 19. Oktober 2019. Mit einer neuen Niederlassung in Wiesbaden unterstreicht die Logistic People (Deutschland) GmbH ihren Wachstumskurs. Von hier aus verstärkt der auf die Logistikbranche spezialisierte Personalberater seine regionale Präsenz in Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Gleichzeitig positioniert sich Logistic People erstmals in seiner über 21-jährigen Geschichte als Lizenzgeber für Franchisepartner.

„Die Nachfrage nach kaufmännischem Fach- und Führungspersonal für die Logistik- und Speditionsbranche, aber auch im Handel und in der Industrie, steigt ungebremst“, begründet Olaf Sobotzke, Geschäftsführer und Inhaber von Logistic People, die Eröffnung der Niederlassung in Wiesbaden. Neben der Branchenfokussierung ist die Vor-Ort-Betreuung und Nähe – sowohl zu den Kunden als auch zu den Kandidaten ein wesentliches Erfolgsrezept von Logistic People.

Insbesondere in wirtschaftsstarken Regionen, wie jetzt in Wiesbaden, will Logistic People seine Präsenz nachhaltig ausbauen und stärken, aber auch über die langjährigen Büros in Frankfurt und Stuttgart hinaus noch näher an potenzielle Kandidaten und Kunden heranrücken. Weitere Neueröffnungen sind sowohl in Deutschland als auch in Europa geplant.

Hierfür geht Logistic People jetzt neue Wege. Mit Wiesbaden wird das bestehende Niederlassungsnetzwerk erstmals im Rahmen einer Franchisepartnerschaft erweitert. Eine eigene Beratungssoftware, ein umfassender digital Workspace und ein enger Austausch mit Kollegen gepaart mit einem flächendeckenden Netzwerk sind nur einige Beispiele, die Logistic People als Lizenzgeber für die potenziellen Franchisepartner bereithält.

Ganz wichtig ist für Sobotzke auch, dass alle Personalberater „vom Fach“ sind und über profunde Branchen- und Marktkenntnisse verfügen. „Wir kennen die Anforderungen, die die Kandidaten für die einzelnen Positionen mitbringen müssen und können so eine qualifizierte Vorauswahl für unsere Kunden erstellen“, erklärt Sobotzke. Das gilt auch für den neu gewonnenen Partner am Standort Wiesbaden Mirko Reuß (41), der seit über 20 Jahren in der Logistikbranche zu Hause ist, über eine ausgewiesene Expertise

sowohl im operativen Geschäft als auch in der Personalführung verfügt und sich ein erstklassiges Netzwerk aufgebaut hat. So war der gelernte Speditionskaufmann und studierte Logistiker in verschiedenen Bereichen der Logistik tätig – zuletzt als Transportmanager und Prokurist bei einem Full-Service-Logistikpartner.

Mehr Informationen zu einer Franchisepartnerschaft als spezialisierter Personalberater für Logistik und Spedition unter https://franchise.logistic-people.de/.

Über die Logistic People Gruppe

Logistic People ist einer der führenden Personalberater in der Logistikbranche. Schwerpunkt ist die Vermittlung von kaufmännischem Fach- und Führungspersonal für Logistik und Spedition, Handel und Industrie sowie Arbeitnehmerüberlassungen und Schulungen für Firmenkunden und Quereinsteiger. Mit jetzt 11 Niederlassungen, der Logistic Career Institute GmbH als zertifizierter und zugelassener Bildungsträger für qualifizierte Aus- und Weiterbildungen sowie dem Tochterunternehmen HR Shared bietet die Logistic People Gruppe ein umfangreiches Angebot von Personal- und Servicedienstleistungen für die Logistik. Mehr Informationen unter www.logistic-people.de, www.hrsharedservice.de und www.lc-inst.de

Seit 10 Jahren vor Ort in Kassel

LOGISTIC PEOPLE verbindet Interessen von Unternehmen und Bewerbern

Der Fachkräftemangel ist heute mehr denn je zum Wettbewerbsfaktor geworden und belastet nicht zuletzt auch die potenziellen Wachstumschancen der Unternehmen in unserer Region. Das hat LOGISTIC PEOPLE, einer der führenden Personalberater in der Logistikbranche, schon frühzeitig erkannt und eröffnete bereits vor 10 Jahren eine Niederlassung in Kassel – damals als 7. von heute 10 Standorten in Deutschland.

Seit Anfang an dabei: Consultant und Leiter der Niederlassung Frank Gabriel, gelernter Speditionskaufmann und selbst seit 40 Jahren in der Logistikbranche zu Hause. Er weiß, worauf es ankommt und unterstützt seit 2008 in Kassel und der Region Unternehmen aus Transport und Logistik, aber auch aus Industrie und Handel, bei der Rekrutierung von kaufmännischem Fach- und Führungspersonal.

Zentral in Deutschland und Europa gelegen, ist Kassel und Nordhessen ein wichtiger Knotenpunkt für den Güter- und Transportverkehr. Die Logistikbranche und das Speditionsgewerbe gehören seit jeher zu den tragenden Säulen dieser Wirtschaftsregion, immer stärker auch der Handel und die Industrie. Und genau hierauf hat sich LOGISTIC PEOPLE spezialisiert.

Ob Land- oder Bahnverkehr, See- oder Luftfracht, Import oder Export, Supply Chain oder Kontraktlogistik, Einkauf oder Versand – das LOGISTIC PEOPLE-Team in Kassel spricht gleichermaßen die Sprache von Unternehmen und Kandidaten und weiß, worauf es bei der Besetzung von Vakanzen mit qualifiziertem Personal ankommt. Das Dienstleistungsangebot reicht von der Personalberatung und -gewinnung über Personalentwicklung bis hin zur risikolosen Arbeitnehmerüberlassung.

„Eine Vielzahl von Unternehmen aus unserer Region vertraut seit vielen Jahren auf unser Angebot. Denn Sie wissen, dass sie sich auf unsere Kandidatenauswahl verlassen können“, sagt Frank Gabriel. „Und durch die bundesweite Präsenz von LOGISTIC PEOPLE können wir auch Fachkräfte aus anderen Regionen Deutschlands gewinnen oder denjenigen, die nach Nordhessen zurückkommen wollen bzw. einmal woanders arbeiten möchten, zu neuen, interessanten Jobs verhelfen.“

Darüber hinaus bietet die LOGISTIC PEOPLE-Gruppe mit ihrem Logistic Career Institute als zertifizierter und zugelassener Bildungsträger qualifizierte Aus- und Weiterbildungen – von Präsenzseminaren in den LOGISTIC PEOPLE-Learning Factorys über Inhouse-Angebote beim Kunden bis hin zu Online-Fortbildungen.

Mehr Informationen unter https://www.logistic-people.de und http://www.lc-inst.de.

Veränderungen in der Logistic People-Führung Sobotzke und Jansen alleinige Geschäftsführer

Hamburg, 15. Januar 2018. 1997 hat Karl-Heinz Geier (65) den Personaldienstleister Logistic People (Deutschland) GmbH (LPD) gegründet. Zum Jahresende übergab der bisherige Inhaber und Geschäftsführer abschließend die Unternehmensgruppe an die beiden Mitgeschäftsführer Olaf Sobotzke (51) und Jasmina Jansen (32). Der Übergang erfolgte sukzessive in den letzten zwei Jahren im Rahmen eines Management-Buy-out. Karl-Heinz Geier wird Logistic People als Berater und in Freundschaft verbunden bleiben.

Seit der Firmengründung vor über 20 Jahren hat Geier das Unternehmen, das auf die Vermittlung von kaufmännischem Fach- und Führungspersonal rund um die Logistik spezialisiert ist, kontinuierlich ausgebaut und erweitert. Neben der Eröffnung von bundesweit zehn Niederlassungen sowie der Gründung der Logistic People Academy im Jahr 2000 hat der Personaldienstleister im vergangenen Jahr die HR Shared gegründet. Das Tochterunternehmen bietet der Logistikbranche modernste Services aus dem HR-Umfeld, IT-Lösungen und spezielle Software für die Personalwirtschaft und Logistik.

Bereits seit 2013 ist der gelernte Speditionskaufmann und erfahrene Personaldienstleister Olaf Sobotzke in der Geschäftsführung von Logistic People und hat sukzessive Aufgaben von Karl-Heinz Geier übernommen. 2016 wurde die Niederlassungsleiterin von Hamburg/Hannover und Verkehrsfachwirtin, Jasmina Jansen, in die Geschäftsführung berufen.

Bereits im Juli 2017 haben Sobotzke und Jansen die Logistic People Academy übernommen. Sie firmiert künftig unter Logistic Career Institute GmbH und bietet Quereinsteigern, Fachleuten und Unternehmen umfangreiche Weiterbildungsangebote, spezifische Schulungen wie Luftsicherheit und DGR sowie moderne Onboarding-Schulungstools.

„Mit Olaf Sobotzke und Jasmina Jansen übernehmen zwei Experten mit großem Fachwissen und ausgewiesener Expertise sowohl in der Logistik als auch in der Personalwirtschaft die Unternehmen. Beide denken und arbeiten sehr bedarfs- und zukunftsorientiert. Das zeigt sich insbesondere in der Neugründung HR Shared und dem Logistic Career Institute. Ihr lösungsorientierter Arbeitsstil und Pragmatismus machen sie gleichermaßen zu kompetenten Partnern für Mandanten und Jobsuchenden“, freut sich Geier über seine Nachfolger.

Über die Logistic People Gruppe

Logistic People ist einer der führenden Personalberater in der Logistikbranche. Schwerpunkt ist die Vermittlung von kaufmännischem Fach- und Führungspersonal für die Logistik sowie Arbeitnehmerüberlassungen und Schulungen für Firmenkunden und Quereinsteiger. Deutschlandweit mit 10 Niederlassungen vertreten, der Logistic Career Institute GmbH als zertifizierter und zugelassener Bildungsträger für qualifizierte Aus- und Weiterbildungen sowie dem Tochterunternehmen HR Shared bietet die Logistic People Gruppe ein umfangreiches Angebot von Personal- und Servicedienstleistungen für die Logistik. Mehr Informationen unter www.logistic-people.de, www.hrsharedservice.de und www.lc-inst.de.


Der Gründer von Logistic People: Karl-Heinz Geier


Das neue Führungsduo von Logistic People: Olaf Sobotzke und Jasmina Jansen

Firmenkontakt:
LOGISTIC PEOPLE (Deutschland) GmbH
Jasmina Jansen
Hammerbrookstraße 93
20097 Hamburg
Tel. 040 2385558-0
Mobil 0162 2903321
E-Mail: j.jansen@logistic-people.de
www.logistic-people.de
Pressekontakt:
MAIN WORT
Susanne Crecelius
Heidigweg 69
63743 Aschaffenburg
Tel. 06028 400304
Mobil 0162 9727797
E-Mail: info@main-wort.de
www.main-wort.de

 

Neues zum AÜG, Informationen

Neues zum AÜG, Informationen, Fakten zum neuen AÜG per 01.04.2017
(AÜG = Arbeitnehmerüberlassungsgesetz), Empfehlungen, Kommentare,
Klartext für Mitarbeiter/-innen und Kunden (Entleiher).
Was wir unseren externen Kollegen/-innen und Kunden empfehlen!

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

Sie schenken LOGISTIC PEOPLE als Kunde oder Mitarbeiter Ihr Vertrauen, hierfür möchten wir uns an dieser Stelle bedanken.

Mit diesen aktuellen Informationen an alle Kunden/-innen und Mitarbeiter/-innen möchten wir Sie alle über die seit dem 01.04.2017 greifenden gesetzlichen Änderungen des AÜG und die möglichen Auswirkungen für Sie informieren.

Sie alle haben sicher schon von dem tiefschneidenden und neuen Überlassungsgesetz gehört, einige von Ihnen sind evtl. verunsichert und stellen sich die Frage, ob und in welcher Form dieses auch Auswirkungen auf Ihre Beschäftigung oder die laufende Zusammenarbeit als Kunde mit LOGISTIC PEOPLE hat.

LOGISTIC PEOPLE konzentriert sich, anders als viele Unternehmen, vornehmlich auf die

direkte Vermittlung von logistischem Fachpersonal in der Welt der Speditionen, dem Handel und der Industrie in deren Logistikbereichen und nutzt die Überlassungsmöglichkeit daher praktisch ausschließlich bei ausgewählten Kunden und langfristigen Einsätzen, welche auch eine wirklich erstzunehmende Übernahmeoption bieten. Ferner unterstützen wir Kunden im „Blue Collar“ Bereich als Projektpartner und damit wiederum fast ausschließlich in langfristigen Einsatzsituationen. LOGISTIC PEOPLE besitzt seit nunmehr rund 20 Jahren die unbefristete Lizenz zur Arbeitnehmerüberlassung und kann auf Grund der hohen Spezialisierung auf ein großes und sehr gutes Kundennetzwerk und erstklassig qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückgreifen. Eben dieses Netzwerk liefert Ihnen auch unter den Vorzeichen des neuen AÜG die Sicherheit, die die meisten suchen.

In der Vergangenheit und Geschichte der Überlassung in Deutschland hat es bereits viele Anpassungen des Gesetzes gegeben, welche gestern wie heute fast immer das Ziel verfolgten, Mitarbeiter besser als zuvor zu schützen oder einem im Kundenbetrieb beschäftigten Mitarbeiter mit dem Stammpersonal praktisch gleich zu stellen – so auch jetzt. Die Dokumentationspflichten wachsen im erheblichen Maße an, das ist unbestreitbar. LOGISTIC PEOPLE ist dank seiner Spezialisierung und Erfahrung  bestens vorbereitet und ist damit sowohl als Partner seiner Kunden als auch als Arbeitgeber in der Logistik auch in der Zukunft ein sicherer Geschäftspartner.

Wir haben Ihnen nachstehend die Begriffe der Überlassung und deren Definition zusammengefasst und ggf. um eigene Anmerkungen aus der Mitarbeiter oder Kundenperspektive ergänzt. Wir würden uns freuen hiermit ein wenig mehr „Licht ins Dunkel“ des neuen Gesetzes bringen zu können. Sie haben weiterführende Fragen? – Dann rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrem persönlichen Personalberater im Hause LOGISTIC PEOPLE.

Arbeitnehmerüberlassung

Durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sollen Unternehmen durch flexibel einsetzbare Leiharbeiter in die Lage versetzt werden, Produktions- und Arbeitsspitzen aufzufangen. Fällt in einem überschaubaren zeitlichen Rahmen kurzfristig Mehrarbeit an, kann diese bewältigt werden, ohne Mitarbeiter einstellen und diese dann wieder entlassen zu müssen. Beim Einsatz von Leiharbeitnehmern sind allerdings zahlreiche rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen, die im Folgenden in einer Kurzübersicht dargestellt werden:

Definition der Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn ein Unternehmer (Verleiher) einen Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer), mit dem er einen Arbeitsvertrag geschlossen hat, vorübergehend an einen anderen Unternehmer (Entleiher) „verleiht“. Dabei besteht das Arbeitsverhältnis zwischen Verleiher und seinem Arbeitnehmer zwar fort, der Arbeitnehmer ist aber in die

Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert und unterliegt dessen Weisungen. Der Begriff Arbeitnehmerüberlassung ist gleichzusetzen mit den im Sprachgebrauch ebenso häufig verwendeten Begriffen Leiharbeit oder Zeitarbeit.

Erlaubnispflicht

Die Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit eines Unternehmens ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Zuständig für die Erteilung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis ist die Bundesagentur für Arbeit. Die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis wird von der Bundesagentur für Arbeit zunächst nur auf ein Jahr befristet erteilt. Erst nach dreijähriger erlaubter Tätigkeit in der Arbeitnehmerüberlassung kann eine unbefristete

Erlaubnis beantragt werden. Ohne die vorliegende Erlaubnis geschlossene Überlassungsverträge sind unwirksam. Zudem ordnet das Gesetz für diesen Fall an, dass zwischen dem

Entleiher und dem Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis zustande kommt. Diese Regelung bringt auch den Entleiher in die Pflicht, stets das ordnungsgemäße Vorliegen der Überlassungserlaubnis zu überprüfen, da andernfalls ein Arbeitsverhältnis mit dem Leiharbeitnehmer entsteht.

Das Gesetz definiert zahlreiche Ausnahmen von der Erlaubnispflicht.
Demnach sind nicht erlaubnispflichtig:

  • Abordnungen zu einer zur Herstellung eines Werkes gebildeten Arbeitsgemeinschaft
  • Überlassungen im selben Wirtschaftszweig zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen aufgrund tarifvertraglicher Vorschriften
  • Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung, sofern der Arbeitnehmer beziehungsweise
  • die Arbeitnehmerin nicht zum Zwecke der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird
  • Gelegentliche Arbeitnehmerüberlassung zwischen Arbeitgebern, sofern der Arbeitnehmer beziehungsweise die Arbeitnehmerin nicht zum Zwecke der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird
  • Verleih in das Ausland in ein aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen gegründetes deutschausländisches Gemeinschaftsunternehmen

Achtung:

Der Begriff „gelegentlich“ wird von der Rechtsprechung sehr restriktiv ausgelegt. Mit der Regelung sollen Bagatellfälle von der Erlaubnispflicht befreit werden. Wird beispielsweise eine Arbeitnehmerin, die nicht zum Zwecke der Überlassung eingestellt wurde, einmalig für ein anderes Unternehmen tätig, um bei einer kurzfristig aufgetretenen Auftragsspitze auszuhelfen, liegt noch keine Erlaubnispflicht vor.

Allerdings kann auch die erstmalige Überlassung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bereits erlaubnispflichtig sein, wenn die Überlassung von vornherein auf Dauer angelegt ist. Vor der Überlassung ohne entsprechende Erlaubnis empfiehlt sich daher dringend eine rechtliche Beratung.

Überlassungshöchstdauer

Anders als vor der gesetzlichen Neuregelung darf nach dem Gesetzeswortlaut die Überlassung von Arbeitnehmern nur vorübergehend erfolgen und ist seit dem 1. April 2017 auf eine Höchstdauer von 18 Monaten beschränkt. Einsatzzeiten vor dem 1. April 2017 bleiben unberücksichtigt, sodass eine Überschreitung der Höchstüberlassungsdauer frühestens am 1.
Oktober 2018 erfolgen kann.
Die Überlassungsdauer ist arbeitnehmerbezogen zu beurteilen. Demnach darf derselbe Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate demselben Unternehmen überlassen werden. Dies gilt auch dann, wenn er bei demselben Unternehmen auf einem anderen Arbeitsplatz eingesetzt wird. Auch die Überlassung desselben Arbeitnehmers an dasselbe Unternehmen durch verschiedene Leiharbeitgeber ist zusammenzurechnen, wenn zwischen den Einsätzen nicht mehr als drei Monate liegen. Folglich muss eine Unterbrechung zwischen zwei Einsätzen desselben Arbeitnehmers bei demselben Kunden von mehr als drei Monaten vorliegen, damit eine Zusammenrechnung der Einsatzzeiten unterbleibt.

Dazu LOGISTIC PEOPLE:

LOGISTIC PEOLPE stellt für jeden Mitarbeiter sicher, dass entweder bereits vor dem Erreichen der Überlassungshöchstgrenze eine Übernahme in den Kundenbetrieb erfolgt oder aber eine frühzeitige „Neu-Disposition“ in einen anderen Kundeneinsatz erfolgt. In allen Fällen ist aber der Arbeitsvertrag und dessen Dauer vollkommen unabhängig von der jeweiligen Einsatzsituation zu verstehen und damit absolut sicher. Unsere Arbeitsverträge sind stets „up to date“ und berücksichtigen immer alle aktuellen Gegebenheiten umfassend. Wir verwenden grundsätzlich durch die Rechtsabteilung des BAP, unserem Arbeitgeberverband (www.personaldienstleister.de), erstellte Vertragsdokumente.

Der Einsatz eines anderen Leiharbeitnehmers auf demselben Arbeitsplatz ist hingegen ohne Einschränkung möglich. Der Entleiher kann daher nach Überschreiten der Überlassungsdauer einen anderen Leiharbeitnehmer für die gleiche Tätigkeit einsetzen, ohne dass eine Anrechnung erfolgt.
Eine längere Überlassungsdauer kann durch Tarifvertrag der jeweiligen Einsatzbranche festgelegt werden, wobei keine gesetzliche Höchstdauer vorgegeben ist. Diese liegt allein im Ermessen der Tarifvertragsparteien.

Ist ein Unternehmen nicht tarifgebunden, aber unterfällt dem Geltungsbereich einer solchen tariflichen Regelung, kann diese durch Betriebsvereinbarung uneingeschränkt übernommen werden. Sofern der Tarifvertrag eine spezielle Öffnungsklausel für Betriebsvereinbarungen enthält, können nicht tarifgebundene Unternehmen der Branche mit ihrem Betriebsrat eine abweichende Höchstdauer von bis zu 24 Monaten vereinbaren. Diese Grenze gilt nicht, wenn die Öffnungsklausel des Tarifvertrags für Betriebsvereinbarungen ausdrücklich eine längere Überlassungsdauer vorsieht.

Achtung:
Bei Überschreitung der Überlassungshöchstdauer ist als gesetzliche Sanktion vorgesehen, dass zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis zustande kommt, sofern der Leiharbeitnehmer dem nicht unter vorheriger Anzeige bei der Agentur für Arbeit widerspricht.

Dazu LOGISTIC PEOPLE:

Der größte Teil unserer Logistik-Kunden ist aktuell nicht durch Branchenzuschlagstarife erfasst. Daher beschränken wir aktuell die Überlassungsdauer gegenüber diesen Kunden auf die maximale gesetzliche Frist von 18 Monaten.
Soweit wir an Kunden mit Sonderregelungen oder an anderweitig tarifgebundene Unternehmen z.B. aus der Metall- oder Elektrobranche überlassen, wenden wir selbstverständlich die dort erfassten Ausnahmeregelungen umfassend zu Ihrem Vorteil an. So kann es in diesen Branchen ggf. zu längeren Überlassungsfristen oder auch einer anderen tariflichen Entlohnung kommen.

Equal Treatment
Nach dem gesetzlich festgeschriebenen Grundsatz des Equal Treatment haben Zeitarbeitnehmer während ihres Einsatzes im Betrieb des Entleihers Anspruch auf die im Kundenbetrieb geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Stammmitarbeiters. Hierzu zählen unter anderem die Dauer der Arbeitszeit, Überstunden, Pausen, Ruhezeiten, Nachtarbeit, Urlaub sowie arbeitsfreie Tage.
Ebenso hat der Entleiher dem Leiharbeitnehmer Zugang zu den Gemeinschaftseinrichtungen oder –diensten im Unternehmen unter den gleichen Bedingungen zu gewähren wie vergleichbaren Arbeitnehmern in seinem Betrieb. Als Beispiele für Gemeinschaftseinrichtungen nennt das Gesetz Kinderbetreuungseinrichtungen, Gemeinschaftsverpflegung und Beförderungsmittel. Hierbei handelt es sich aber nicht um eine abschließende Aufzählung, so dass durchaus weitere Einrichtungen erfasst sein können, sofern sie in ihrer Zielrichtung als Gemeinschaftseinrichtung qualifiziert werden können.

Dazu LOGISTIC PEOPLE:
Die Equal Treatment Regelungen finden im Grunde keine Anwendung, da wir selbst den Tarifvertrag zwischen dem BAP und dem DGB zur Anwendung bringen. Auch das neue AÜG spricht daher „nur“ vom „Equal Pay“. Die Definition des „gleichen Lohnes“ kann wiederum nur sehr schwer definiert werden. LOGISTIC PEOPLE fragt daher seine Kundenbetriebe nicht nur die Lohnteile, sondern auch die ggf. durch das Equal Treatment erfasste zusätzliche „indirekte Lohnbestandteile“ ab.
So kann es unter Umständen dazu kommen, dass eine „Sachleistung“, die Ihnen während des Einsatzes im Kundenbetrieb nicht gewährt wird, dennoch in Geld „bewertet“ wird. In einigen Fällen führt dieses tatsächlich zu einer faktischen besseren Bezahlung des externen Mitarbeiters, welcher anders als der Stammmitarbeiter die im Kundenbetrieb angebotene „Sozialleistung“ nutzt.

Equal Pay
Nach dem Grundsatz des Equal Pay hat jeder Zeitarbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitsentgelt der gleichen Höhe wie ein vergleichbarer Stammmitarbeiter des Entleihbetriebs. Vom Grundsatz des Equal Pay kann durch Tarifvertrag abgewichen werden. Hierbei ist nicht erforderlich, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer tarifgebunden sind. Ein tariflich geringerer Lohn kann auch wirksam zur Anwendung kommen, wenn die Anwendbarkeit des entsprechenden Tarifvertrages arbeitsvertraglich vereinbart wird.
Derzeit bestehen in der Zeitarbeitsbranche zwei wesentliche Tarifwerke, zum einen den zwischen dem Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit geschlossene Tarifvertrag, zum anderen der zwischen dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit abgeschlossene Tarifvertrag. Der ganz überwiegende Teil der in Deutschland in Leiharbeit beschäftigten Arbeitnehmer wird nach einem der vorgenannten Tarifverträge vergütet.
Equal Pay gilt nach spätestens neun Monaten Überlassungsdauer zwingend. Das bedeutet, dass jedem Leiharbeitnehmer nach einer Beschäftigung von mehr als neun Monaten bei demselben Einsatzbetrieb zwingend ein Entgelt wie dasjenige eines vergleichbaren Stamm-mitarbeiters zu zahlen ist. Hiervon abweichende tarifliche Vereinbarungen sind insoweit unwirksam. Einsatzzeiten vor dem 1. April 2017 bleiben hinsichtlich des Anspruchs auf Equal Pay unberücksichtigt, so dass der zwingende gesetzliche Anspruch erstmals zum 1. Januar 2018 entstehen kann. Wie bei der Berechnung der Höchstüberlassungsdauer (siehe oben) muss eine Unterbrechung zwischen zwei Einsätzen desselben Arbeitnehmers bei demselben Kunden von mehr als drei Monaten vorliegen, damit die Zeiträume für die Ermittlung des Anspruchs auf gleiche Bezahlung neu zu laufen beginnen.
Soweit für das Arbeitsverhältnis ein (Branchen-) Zuschlagstarifvertrag gilt, der bereits eine stufenweise Heranführung des Arbeitsentgelts an das von vergleichbaren Stammmitarbeitern vorsieht, besteht der gesetzliche Anspruch auf gleiche Bezahlung erst nach einer Einsatzdauer von 15 Monaten. Dies gilt aber nur dann, wenn die stufenweise Heranführung an das Entgelt der Stammbelegschaft nach dem jeweiligen Tarifvertrag schon nach einer Einsatzzeit von sechs Wochen beginnt und nach spätestens 15 Monaten Überlassungsdauer mindestens ein Arbeitsentgelt erreicht wird, das gleichwertig mit der Vergütung vergleichbarer Arbeitnehmer in der Einsatzbranche ist.

Dazu LOGISTIC PEOPLE:

Die tariflichen Vorschriften sind, wie Sie selbst im Absatz Equal Pay lesen können, kompliziert. In der Praxis fragen wir bereits mit dem Abschluss des Überlassungsvertrages die individuellen „Equal Pay“ Löhne oder eine evtl. Branchenzughörigkeit ab. Vollkommen unabhängig davon zahlt LOGISTIC PEOPLE seinen Mitarbeitern traditionell im erheblichen Maße „außertarifliche Zulagen“ schon zu Beginn des Arbeitsverhältnisses und damit nicht erst nach 9 Monaten. Bis dato haben wir an dieser Stelle im Kunden und Mitarbeiter Dialog den Begriff gerechte „Marktlöhne“ verwendet. Soweit dennoch die Befragung des Kunden noch eine Lohnanpassung für unsere Mitarbeiter bedeuten würde, geben wir diese auch schon vor der neuen gesetzlichen Regelung entweder sofort, spätestens jedoch bei Erreichung einer Einsatzdauer von 9 Monaten an den Mitarbeiter weiter. Auf Grund unserer schon in der Vergangenheit gewählten Lohnpolitik (Marktlöhne) wird das Lohndelta und damit auch das Preisdelta für den Kunden erwartungsgemäß klein ausfallen oder keiner Veränderung bedürfen.

Branchenzuschläge
Verschiedene, zwischen der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), bestehend aus den Verbänden BAP und iGZ, und den jeweiligen Arbeitnehmervertretungen der Branche geschlossene Tarifverträge sehen die Zahlung von Zuschlägen durch den Leiharbeitgeber vor, wenn der Leiharbeitnehmer an ein Unternehmen der entsprechenden Branche überlassen wird. Hintergrund dieser Praxis ist die Angleichung der Vergütung des Leiharbeitnehmers an die oftmals erheblich höhere Vergütung eines mit vergleichbaren Aufgaben beschäftigten Stammarbeitnehmers. Üblicherweise wird hierbei ein prozentualer Anstieg der Vergütung des Leiharbeitnehmers nach entsprechender Dauer des Einsatzes im Entleihbetrieb festgeschrieben.

Beispiel:Der Tarifvertrag über Branchenzuschläge bei Arbeitnehmerüberlassung in der Metall- und Elektroindustrie sieht folgende Zuschläge vor:

1.Stufe:
Nach der 6. vollendeten Woche des Einsatzes im Kundenbetrieb 15 %
2.Stufe:
Nach dem 3. vollendeten Monat des Einsatzes im Kundenbetrieb 20 %
3.Stufe:
Nach dem 5. vollendeten Monat des Einsatzes im Kundenbetrieb 30 %
4.Stufe:
Nach dem 7. vollendeten Monat des Einsatzes im Kundenbetrieb 45 %
5.Stufe:
Nach dem 9. vollendeten Monat des Einsatzes im Kundenbetrieb 50 %

des Stundentabellenentgelts des jeweils auf das Leiharbeitsverhältnis anzuwendenden Entgelttarifvertrags.
Hierbei findet eine Deckelung statt, so dass ein Überschreiten des vergleichbaren Entgelts eines Stammarbeiters nicht möglich ist.

Derartige oder ähnliche Regelungen über Zuschläge bei Arbeitnehmerüberlassung bestehen für die Branchen:

  • Metall- und Elektroindustrie
  • Chemie
  • Kautschuk und Kunststoff
  • Schienenverkehr
  • Textil und Bekleidung
  • Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie
  • Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie
  • Druckindustrie
  • Kali- und Steinsalzbergbauindustrie
  • Papier erzeugende Industrie

Der Branchenzuschlag kann für den ununterbrochenen Einsatz im Kundenbetrieb beansprucht werden. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der Entleihbetrieb selbst tarifgebunden ist. Maßgeblich ist einzig, ob es sich um ein der entsprechenden Branche zuzuordnendes Unternehmen handelt. Dies ist daran zu bemessen, wo der Schwerpunkt der unternehmerischen Tätigkeit liegt. Bei Abgrenzungsfragen kann unter anderem entscheidend sein, welche tariflichen Regelungen im Betrieb angewandt werden.

Beispiel:
Unternehmen A ist im Holzhandel tätig. Im Betrieb findet darüber hinaus auch Holzverarbeitung statt.
Das Unternehmen ist Mitglied im Arbeitgeberverband Groß- und Außenhandel und wendet die tariflichen Regelungen des Groß- und Außenhandels an.
In diesem Fall wäre bei einer Arbeitnehmerüberlassung in das Unternehmen des A kein Branchenzuschlag zu zahlen, da wegen des unternehmerischen Schwerpunkts im Handel der Anwendungsbereich des Tarifvertrags der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie nicht eröffnet ist.
Bei Abgrenzungsfragen zur tariflichen Anwendung von Branchenzuschlägen empfiehlt sich für den Einsatzbetrieb eine  rechtliche Beratung.

Gesetzliche Lohnuntergrenze
Die Zweite Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung ist am 31. Dezember 2016 außer Kraft getreten. Der danach zuletzt geltende Mindestlohn, der auch durch Tarifverträge nicht unterschritten werden darf, betrug zuletzt für die alten Bundesländer 9 Euro pro Stunde und für die neuen Bundesländer einschließlich Berlin 8,50 Euro pro Stunde. Seit dem 1. Januar 2017 gilt damit auch für den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung der bundeseinheitliche gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro pro Stunde.

Dazu LOGISTIC PEOPLE:
Der durch uns angewendete DGB/BAP Tarif sieht selbst in den untersten Lohngruppen, die praktisch keine Anwendung finden, da wir ausschließlich fachliches, versiertes und qualifiziertes Personal einstellen und überlassen, Löhne deutlich über dem Mindestlohn vor. LOGISTIC PEOPLE beschäftigt generell keine Mitarbeiter zum Mindestlohn und ist daher von der gesetzlichen Lohnuntergrenze nicht betroffen.

Sanktionierung „verdeckter“ Arbeitnehmerüberlassung
Um die Folgen einer illegalen Überlassung abzuwenden, wurde bislang häufig im Grenzbereich zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werk-/Dienstvertrag vorsorglich eine Überlassungserlaubnis beantragt.
Eine solche „verdeckte“ Überlassung über Scheinwerkverträge mit vorsorglicher Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung wird seit dem 1. April 2017 der Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis gleichgestellt:

In beiden Fällen kommt ein Arbeitsverhältnis zum vermeintlichen Werkbesteller zustande – dieser haftet dann als Arbeitgeber für die Beiträge zur Sozialversicherung und Lohnsteuer. Nur wenn bei vorliegender Erlaubnis die Überlassung auch eindeutig als solche kenntlich gemacht und bezeichnet wird, bleibt diese Rechtsfolge aus. Der Verleiher muss den Leiharbeitnehmer zudem vor jeder Überlassung darüber informieren, dass er als Leiharbeitnehmer tätig wird. Der Gesetzgeber hat in § 611 a BGB den Arbeitnehmerbegriff auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erstmals gesetzlich definiert, um eine Abgrenzung zu Werkvertragsverhältnissen vornehmen zu können.

Dazu LOGISTIC PEOPLE:
Wir beschäftigen auch schon vor der Neuregelung des AÜG keine Mitarbeiter im Rahmen von Werkverträgen, vielmehr raten wir unseren renommierten Kundenbetrieben von derartigen Verträgen ab (vergleiche Abs. Sanktionierung). LOGISTIC PEOPLE kann auf 20 Jahre Erfahrung in der Personalvermittlung sowie -überlassung und eine seitdem bestehende uneingeschränkte Lizenz zurückgreifen.

Überlassungsvertrag
Der zwischen Verleiher und Entleiher geschlossene Überlassungsvertrag bedarf der Schriftform. In dem Vertrag hat der Verleiher zu erklären, dass er die erforderliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzt. Der Entleiher hat vertraglich anzugeben, welche besonderen Merkmale die für den Leiharbeitnehmer vorgesehene Tätigkeit hat und welche beruflichen Qualifikationen dafür erforderlich sind sowie welche im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts gelten. Sofern der Verleiher die erforderliche Überlassungserlaubnis verliert, hat er den Entleiher unverzüglich über den Zeitpunkt des Wegfalls der Erlaubnis zu unterrichten.

Verleiher und Entleiher haben die Überlassung von Leiharbeitnehmern in ihrem Vertrag ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung zu bezeichnen, bevor sie den Leiharbeitnehmer überlassen oder tätig werden lassen (sog. Kennzeichnungspflicht). Vor der Überlassung haben sie die Person des Leiharbeitnehmers unter Bezugnahme auf diesen Vertrag zu konkretisieren (sog. Konkretisierungspflicht).

Achtung:
Bei Nichtbeachtung der Kennzeichnungs- und Konkretisierungspflicht kann zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher ein Arbeitsverhältnis zustande kommen, sofern der Leiharbeitnehmer dem nicht unter vorheriger Anzeige bei der Agentur für Arbeit widerspricht. Zudem drohen Verleiher und Entleiher empfindliche Bußgelder. Bereits vor der Überlassung ist daher dringend zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben an den Überlassungsvertrag erfüllt sind.

Dazu LOGISTIC PEOPLE:
Unsere Überlassungsverträge sind, wie auch schon unsere Arbeitsverträge, stets durch den Bundesverband BAP geprüft oder erstellt, sodass alle Mitarbeiter der LOGISTIC PEOPLE wie auch unsere Kunden die maximale rechtliche Sicherheit genießen. Die vorgenannten Regeln des AÜG wenden wir daher nicht erst seit der Neuregelung an, sondern bereits seit vielen Jahren.  Die neuen Überlassungsverträge sind deutlich komplexer und müssen grundsätzlich vom Entleihbetrieb umfassend ergänzt werden (insbesondere Branchenzugehörigkeiten oder Equal Pay Lohnbestandteile sind auszufüllen – und spätestens vor Erreichung von 9 Monaten „ununterbrochener Überlassung“ (Dienstleister unabhängig) an LOGISTIC  PEOPLE zu senden.

Alternativ können die Daten bereits bei der Auftragserteilung und Abstimmung (Konkretisierung) mit dem Personalberater der LOGISTIC PEOPLE besprochen und aufgenommen werden. In diesem Fall ergänzen wir die Entleiher-Angaben im Vorwege.

Generell senden wir unseren Kunden den neuen AÜV inkl. Fragebogen (vor Einsatzbeginn) , welcher innerhalb der ersten Einsatzmonate, spätestens jedoch bei Erreichung des 8 Einsatzmonates bequem und in Ruhe ausgefüllt werden kann. Wir übernehmen die vom Kunden stammenden Informationen in unsere Datenbanken, um alle Vorschriften überwachen zu können.

Informationen an Arbeitnehmer
Leiharbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer bei Vertragsschluss ein Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit über den wesentlichen Inhalt des AÜG auszuhändigen. Ausländische Zeitarbeitnehmer können das Merkblatt in ihrer Muttersprache verlangen. Beim Abschluss von neuen Arbeitsverträgen sollte darauf geachtet werden, den Mitarbeitern das jeweils aktuelle Merkblatt der BA auszuhändigen. Sollte dies versäumt werden, können Schadensersatzansprüche des Zeitarbeitnehmers und erlaubnisrechtliche Konsequenzen die Folge sein. Das frisch aktualisierte Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit senden wir Ihnen auf Anfrage gern zu.

Dazu LOGISTIC PEOPLE:
Alle Mitarbeiter erhalten weitreichende Informationen parallel zum Vertragsabschluss und werden durch unsere Personalberater fundiert informiert. Das hier beschriebene Merkblatt stellt daher nur die Mindestanforderung dar und wird selbstverständlich ebenso übergeben.

Pflichten des Verleihers
Neben den Informationspflichten gegenüber den eigenen Beschäftigten ist der Leiharbeitgeber verpflichtet, der Erlaubnisbehörde nach Erteilung der Erlaubnis unaufgefordert betriebs- und unternehmensbezogene Veränderungen anzuzeigen, ihr auf Verlangen umfangreiche Auskunft zu erteilen und halbjährlich statistische Meldungen zu erstatten.

Dazu LOGISTIC PEOPLE:
Die statistischen Meldungen erstellen wir vollkommen automatisch heraus aus unserer speziell für die Überlassung erstellten Spezial-Software.

Verbot von Streikbrecher-Arbeit
Ist ein Betrieb unmittelbar vom Arbeitskampf betroffen, ist die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern mit Tätigkeiten, die andernfalls von einem Streikenden wahrgenommen

würden seit dem 1. April 2017 gesetzlich verboten. Zuvor gab es lediglich ein Leistungsverweigerungsrecht des Leiharbeitnehmers, über das der Verleiher informieren musste. Die aktuellen DGB-Tarifverträge der Zeitarbeit sehen allerdings schon länger vor, dass Leiharbeitnehmer grundsätzlich nicht in bestreikten Betrieben eingesetzt werden dürfen.Das „Konzernprivileg“ wird hierdurch nicht eingeschränkt. Erlaubnisfreie Zeitarbeit unter Konzernunternehmen ist demnach auch im Streikfall möglich. Ebenso können Betriebe, die nur mittelbar vom Streik betroffen sind, ohne Beschränkungen Leiharbeitnehmer einsetzen.

Dazu LOGISTIC PEOPLE:
LOGISTIC PEOPLE überlässt generell keine Streikbrecher und hat sich zusätzlich den ethischen und tariflichen Vorschriften des BAP/DGB unterworfen, welche dieses seit vielen Jahren ausschließen.

Informations- und Unterrichtungsrechte des Betriebsrats bei Werkverträgen
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat über Werkverträge zu informieren, die den Einsatz von Fremdpersonal vorsehen. Dazu gehört auch die Vorlage der Werkverträge. Dadurch soll es dem Betriebsrat ermöglicht werden zu prüfen, ob tatsächlich ein Werkvertragsverhältnis oder gegebenenfalls eine mitbestimmungspflichtige Einstellung vorliegt.

Dazu LOGISTIC PEOPLE:
Wie schon zuvor beschrieben setzt LOGISTIC PEOPLE keine Mitarbeiter im Rahmen von Werkverträgen sondern immer nur im Rahmen der Überlassung ein. Wir sind daher hier nicht betroffen. LOGISTIC PEOPLE empfiehlt allen Entleihern eine konkrete Risikobeurteilung und rechtliche Einschätzung, „ob der Werkvertrag“ wirklich „ein Werkvertrag ist“ oder nicht doch Arbeitnehmerüberlassung. Durch den Wegfall der Vorratslizenzpraxis ist das Risiko für den Entleiher und Verleiher hoch.

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Leiharbeitnehmer sind keine Arbeitnehmer des Entleihbetriebs, da ihr Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher besteht. Sie können daher nicht in den Betriebsrat des Entleihers gewählt werden. Dennoch bestehen bei der Wahl, Zusammensetzung und Mitbestimmung des Betriebsrats zahlreiche Besonderheiten für Leiharbeitnehmer.
Zunächst können Leiharbeitnehmer den Betriebsrat im Entleihbetrieb mitwählen, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden. Sie zählen bei der Bestimmung der Größe des Betriebsrats mit. Auch bei der Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder sind Leiharbeiter mitzuzählen. Sie sind berechtigt, die Sprechstunden des Betriebsrats aufzusuchen und an den Betriebsversammlungen im Entleihbetrieb teilzunehmen. Vor dem Einsatz eines Leiharbeitnehmers ist der Betriebsrat des Entleihbetriebes zu beteiligen, wenn das Unternehmen mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt.

Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat vor dem Einsatz der Leiharbeitnehmer unterrichten und dessen Zustimmung einholen. Bei der Anhörung des Betriebsrates muss der Arbeitgeber unter anderem folgende Angaben machen: Personalien der Leiharbeitnehmer, Beginn und Dauer der Beschäftigung, Informationen über den Arbeitsplatz, mögliche organisatorische und personelle Konsequenzen. Er muss dem Betriebsrat zudem die Erlaubnis des Verleihers für die Arbeitnehmerüberlassung vorlegen.

Der Betriebsrat kann die Zustimmung zum Einsatz von Leiharbeitnehmern unter den in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Gründen verweigern. Besonders relevant ist das Zustimmungsverweigerungsrecht aufgrund eines Verstoßes gegen ein Gesetz, da hierauf gestützt die Einstellung verweigert werden kann, wenn Anhaltspunkte für Verstöße gegen das AÜG bestehen, insbesondere im Hinblick auf die Überschreitung der Überlassungshöchstdauer oder die Verletzung des Grundsatzes von Equal Pay.
Ist der Arbeitgeber per Betriebsvereinbarung verpflichtet, jede neu zu besetzende Stelle zuvor betriebsintern auszuschreiben, so gilt dies auch für die Ausschreibung von Arbeitsplätzen, die nur kurzzeitig mit Leiharbeitnehmern besetzt werden sollen.

Dazu LOGISTIC PEOPLE:
Wir befürworten die Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretungen ausdrücklich, stellen Sie doch sicher, dass „die schwarzen Schafe“ dauerhaft keine Möglichkeiten mehr erhalten.
Sollten sich nach dem Studium dieses Schreibens noch Fragen, die Ihren aktuellen Einsatz, Ihren Vertrag mit uns oder tarifliche Fragen ergeben, so wenden Sie sich jederzeit an Ihren Standort und den für Sie zuständigen Personalberater, der Ihnen gern jederzeit weiterhilft.

Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen.

Besuchen Sie uns!

Vom 9. bis zum 12. Mai findet die transport logistic 2017 in München statt, auf der LOGISTIC PEOPLE neben einer großen Anzahl namhafter Unternehmen vertreten sein wird. Erfahren Sie an unserem Messestand alles rund um das Thema Personalberatung und -vermittlung in der Logistikbranche und lassen Sie sich über Aktuelles und Neues in unserem Unternehmen informieren.

Unser Kolleginnen und Kollegen empfangen Sie in der Halle A4 am Stand 330.

Nähere Informationen zur Messe entnehmen Sie bitte folgendem Link:

www.transportlogistic.de