Reform des Arbeitnehmer überlassungsgesetzes

Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Die Medien berichteten bereits, seit dem 16. November 2015 lag der Referentenentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles zur Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vor.
Die Änderung der gesetzlichen Regelungen hat zum Ziel, den Schutz von Leiharbeitnehmern zu stärken und zu verhindern, dass dauerhafte Arbeitsplätze durch den Einsatz von Leiharbeit abgebaut werden. Gleichzeitig soll Unternehmen die Flexibilität erhalten bleiben, bei Auftragsspitzen und zu Vertretungszwecken Leiharbeitnehmer einzusetzen.
Nach mehrmaligen Nachbesserungen hat sich nun die große Koalition am 10. Mai 2016 auf einen finalen Entwurf verständigen können. Mit diesem Newsletter   informieren wir Sie gern über die wichtigsten bevorstehenden Neuregelungen.

(DIE WICHTIGSTEN NEUREGELUNGEN GLEICH HIER ZUM AUSDRUCKEN IM DOWNLOAD)

Die gesetzlichen Änderungen treten zum 1. Januar 2017 in Kraft. Ausführliche Informationen zur bis dahin geltenden Rechtslage geben Ihnen unsere bundesweiten Teams gern im Rahmen einer telefonischen oder persönlichen vor Ort Beratung in Ihrem Hause.

LOGISTIC PEOPLE (Deutschland) – Ein Statement

Festzuhalten bleibt, für Sie als Kunden der LOGISTIC PEOPLE, das Sie sicher seien können bei dem Einsatz von qualifiziertem Fachpersonal über LOGISTIC PEOPLE.

Wir zahlen gestern wie heute marktgerechte und faire Löhne, da wir immer schon an die Qualität des Personals und nicht zuerst an einen vermeintlich günstigen Stundensatz denken.

Demnach dürfen unsere Kunden sicher sein, dass kommende Kräfte und bestehende Überlassungen nur in einem sehr geringen Maße und in ganz wenigen Einzelfällen angepasst werden müssen.

Also fühlen Sie sich sicher – mit LOGISTIC PEOPLE.

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